- Am Unterricht können Erwachsene, Jugendliche und Kinder teilnehmen. Die Aufnahme und Teilnahme erfolgt in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis. Der Zugang
zur Musikschule ist allgemein offen, ein Anspruch auf Zulassung besteht indes nicht. Die Teilnahme beinhaltet die Verpflichtung zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden
sowie zu regelmäßigem häuslichen Üben (mind. 15 Min. täglich). Ausnahme: Instrumentenkarussel.
- Der Unterricht findet grundsätzlich in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten in der Musikschule des Lehrenden statt, und zwar i. d. R. einmal wöchentlich
(montags bis freitags) zu den jeweils vereinbarten Zeiten am vereinbarten Ort (Nordholz oder Cuxhaven). An gesetzlichen Feiertagen, während der Schulferien in Niedersachsen und an Tagen, an denen
durch Bekanntgabe in den öffentlichen Medien der Schulunterricht an den allgemeinbildenden Schulen ausfällt oder bei Absage in begründeten Einzelfällen durch den Inhaber der Musikschule, findet
kein Musikunterricht statt.
- Gesundheitsbestimmungen: Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, bei Fieber und/oder bei Erkältungen (Husten, Schnupfen, Niesreiz, Halsschmerzen) oder
sonstigen ansteckenden Krankheiten, insbesondere bei Erbrechen/Durchfall (Magen-/Darmerkrankungen) dem Unterricht fernzubleiben und rechtzeitig abzusagen. Wegen Verhinderung der Schülerin/des
Schülers ausgefallener Unterricht geht in den Verfügungsbereich der Musikschule Benger zurück und muss nicht nacherteilt werden (§ 615 BGB), noch erfolgt eine anteilige Erstattung des
Unterrichtsentgeltes.
- Besondere Unterrichtswünsche können nach Absprache selbstverständlich im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden.
- Der Dienstleistungsvertrag wird für die Dauer von 6 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der 6 Monate ist der Vertrag beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen
kündbar. Wird der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend fortgesetzt, so ist der Vertrag ebenfalls mit einer Frist von 4 Wochen kündbar. Die Kündigung ist schriftlich zu richten
an: Musikschule Benger, Scharnstedter Weg 53, 27639 Wurster Nordseeküste. Der Musikschüler verpflichtet sich, jegliche Änderung seiner Person betreffend, wie etwa Namenswechsel, Änderung der
Anschrift usw. der Musikschule unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Die Parteien vereinbaren, dass die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund im Falle von Umzug, den der Teilnehmer zu vertreten hat, abbedungen wird (§ 314
BGB ). Es gelten auch in diesem Fall ausschließlich die Regelungen zur ordentlichen Kündigung dieses Vertrages (s. Punkt 5).
- Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule Benger ist privatrechtliches Unterrichtsentgelt zu entrichten, dessen Höhe sich aus Punkt 12 dieser
Teilnahmebedingung ergibt. Das Unterrichtsentgelt (errechnet an der Anzahl der Wochen, an denen Unterricht erteilt wird) wird grundsätzlich als Halbjahresbeitrag erhoben, und ist in
monatlichen Raten (jeweils zum 28. des Vormonats) zu zahlen. Somit muss die Unterrichtsgebühr immer zu 6 gleichen Teilen entrichtet werden.
- Die Entgeltpflicht eines Schülers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass dieser nicht oder verspätet antritt, vorzeitig beendet oder dass er
dem Unterricht vorübergehend oder auf Dauer fernbleibt.
- Zahlungsverpflichtung:
Der Zahlungseingang des Unterrichtentgeltes erfolgt monatlich am 1. eines angebrochenen Monats im Voraus. Das gilt auch, wenn der Schüler/die Schülerin zur Unterrichtszeit verhindert sind.
Der Unterzeichnende verpflichtet sich, einen Dauerauftrag mit Fälligkeit zum 28. eines Vormonats ausführen zu lassen. Bei Verzug werden 5 Euro Mahngebühr pro Anschreiben
erhoben. Keine Einzelüberweisungen, Barzahlungen, oder andere Überweisungstermine als den oben aufgeführten!
- Das Unterrichtsentgelt wird, wie unter Punkt 9 beschrieben, für mindestens 6 Monate auf folgendes Konto überwiesen:
Musikschule Benger, Inh. Stephan Benger
IBAN: DE82 2925 0000 0121 0072 35
SWIFT: BRLADE21BRS Weser-Elbe Sparkasse
-
Bei Nichtzahlung des Unterrichtsentgeltes kann die Schülerin/der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Musiklehrer/Inhaber kann bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wichtige Gründe sind z. B. der anhaltende, unregelmäßige Unterrichtsbesuch,
unbefriedigende Mitarbeit usw., aber auch Zahlungsrückstände länger als 2 Wochen.
- Das Unterrichtsentgelt:
Einzelunterricht 30 Min. wöchentlich = 83 Euro monatlich pro Schüler/in.
Einzelunterricht 45 Min. wöchentlich = 125 Euro monatlich pro Schüler/in.
Zweiergruppe 45 Min. wöchentlich = 90 Euro monatlich pro Schüler/in. *1)
Dreiergruppe 60 Min. wöchentlich = 75 Euro monatlich pro Schüler/in. *2)
Instrumentenkarussell 60 Min. wöchentlich = 60 Euro monatlich pro Schüler/in.
*1) Reduziert sich eine Zweiergruppe auf eine teilnehmende Person, wird die Unterrichtszeit auf 30 Min. reduziert.
*2) Reduziert sich eine Dreiergruppe auf zwei teilnehmende Personen, wird die Unterrichtszeit auf 45 Min. reduziert.
*2) Reduziert sich eine Dreiergruppe auf eine teilnehmende Person, wird die Unterrichtszeit auf 30 Min. reduziert.
- Datenschutzhinweis: Wir erfassen Ihre Daten nicht in EDV-Systeme. Nur für den Fall, dass die Bezahlung nicht oder nicht ausreichend erfolgt, erfassen wir für das
Mahnverfahren den Vornamen, Namen, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort des zahlungspflichtigen Vertragsnehmers in ein Word-Dokument. Sollte das Mahnverfahren fruchtlos bleiben, werden
ebendiese Daten an einen Rechtsanwalt übergeben, der von uns mit der Erwirkung eines Mahnbescheides beauftragt wird.
-
Bitte haben Sie Verständnis, dass längere Gespräche nicht während der Unterrichtszeiten oder während der Bring- und Abholphasen der Kinder geführt werden
können.
Vereinbaren Sie bitte hierfür einen Gesprächstermin mit mir.